
Einwohnerkontrolle Beantragung von Schweizer Pass und Identitätskarte Seit dem 1. März 2010 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im Kanton Bern wohnhaft sind, den neuen Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten - den sogenannten E-Pass 10 - sowie die Identitätskarte in einem der sieben Ausweiszentren beantragen. Für eine persönliche Vorsprache zur Beantragung von Reiseausweisen in den regionalen Ausweiszentren, ist zwingend eine vorgängige Terminreservation unter der Telefonnummer 031 635 40 00 oder mittels Online-Antragsformular notwendig. Bei der persönlichen Vorsprache im Ausweiszentrum werden als biometrische Merkmale das Gesichtsbild sowie zwei Fingerabdrücke aufgenommen. Die beiden Merkmale werden auf einem elektronisch lesbaren Chip gespeichert, und im neuen E-Pass 10 integriert. Die heute gültigen Identitätskarten werden weiterhin ohne elektronisch gespeicherte Daten ausgestellt und sind für Reisen im europäischen Raum sowie zur Bestätigung der Identität im Inland bestimmt. Bitte beachten Sie, dass der Verlust eines Ausweises in jedem Fall persönlich bei einer schweizerischen Polizeistelle oder direkt im Ausweiszentrum Ihrer Wahl zu melden ist. Vorher kann vom Ausweiszentrum kein neuer Reiseausweis ausgestellt werden. Die Verlustmeldung wird gegen eine Gebühr von Fr. 20.00 ausgestellt. Kombi-Angebot für E-Pass 10 und Identitätskarte Das bisher gültige Kombi-Angebot wird auf den neuen E-Pass 10 mit biometrischen Daten übertragen. Das heisst, ab 1. März 2010 kann der neue E-Pass 10 zusammen mit der Identitätskarte, als günstiges Kombi-Angebot beantragt werden.
Provisorischer Pass Der provisorische Pass kann in dringenden Fällen durch die Notpassstelle der Kantone oder direkt am Flughafen (nicht Bern-Belp) innert kürzester Zeit ausgestellt werden. Die Notpassstelle des Kantons Bern befindet sich im Ausweiszentrum Bern. Der ausgestellte Pass muss bei Wiedereinreise abgegeben werden und ist danach nicht mehr gültig. Provisorische Schweizer Pässe haben keinen elektronisch lesbaren Chip. Infolgedessen können diese Pässe ab dem 1. Juli 2009 nicht mehr für Reisen in und durch die USA benützt werden. Die Gebühren für provisorisch ausgestellte Pässe betragen für Erwachsene und Kinder Fr. 100.00. An Samstagen sowie bei Ausstellung an Flughäfen muss ein Zuschlag von Fr. 50.00 bezahlt werden.
Gebühren (inkl. Portokosten) E-Pass 10 Identitätskarte Kombi-Angebot Erwachsene (10 Jahre gültig) Fr. 145.00 Fr. 70.00 Fr. 158.00 Jugendliche und Kinder bis 18 Jahre Fr. 65.00 Fr. 35.00 Fr. 78.00 (5 Jahre gültig)
Alle Informationen zum neuen Antragsverfahren, Adressen und Öffnungszeiten der regionalen Ausweiszentren sowie den Gebühren finden Sie im Flyer "Der neue Schweizer Pass" oder auf dieser Internetseite. Ich ziehe nach Eggiwil. Wie melde ich mich an? Die Anmeldung erfolgt persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Eggiwil, innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug, während den normalen Öffnungszeiten. Vorzuweisen sind der Heimatschein oder Heimatausweis, der Familienausweis(Familienbüchlein) und der AHV-Versichertenausweis. Bei Geburt erbringt der Zivilstandskreis die Meldung. Zivilschutzdienstpflichtige melden sich bei der Zivilschutzstelle in Langnau: Gemeinde Langnau Amt für öffentliche Sicherheit Zivilschutzstelle Alleestrasse 8 3550 Langnau im Emmental Tel: 034 409 31 41 Weitere Informationen finden Sie auf der Gemeinde-Homepage von Langnau. Militärdienstpflichtige melden sich beim Sektionschef Emmental-Oberaargau, Papiermühlestrasse 17v, 3000 Bern 22. Ich ziehe aus der Gemeinde weg. Was muss ich beachten? Die Abmeldung ist persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Eggiwil, spätestens am Tag des Wegzugs vorzunehmen. Zivilschutzdienstpflichtige melden sich bei der Zivilschutzstelle in Langnau: Gemeinde Langnau Amt für öffentliche Sicherheit Zivilschutzstelle Alleestrasse 8 3550 Langnau im Emmental Tel: 034 409 31 41 Weitere Informationen finden Sie auf der Gemeinde-Homepage von Langnau. Militärdienstpflichtige melden sich beim Sektionschef Emmental-Oberaargau, Papiermühlestrasse 17v, 3000 Bern 22. Gesuche um Erteilung eines Führer- und Lernfahrausweise Personen, die sich erstmals um einen Führerausweis bewerben, müssen persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung vorsprechen und die angegebenen Personalien auf dem Gesuchsformular mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen. Seit dem 25. Juni 2004 muss dazu ebenfalls ein Identitätsnachweis mit Foto vorgelegt werden. Das beglaubigte Gesuchsformular wird der Gesuchsstellerin bzw. dem Gesuchssteller nicht wieder ausgehändigt sondern direkt durch die Gemeindeverwaltung an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern weitergeleitet. 

Adressanfragen Adressanfragen haben schriftlich mit einem Interessenachweis und Fr. 10.00 in Form von Briefmarken an die Gemeindeverwaltung Eggiwil, Einwohnerkontrolle, Postfach 22, 3537 Eggiwil zu erfolgen. 

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