Die aufgeführten Reglemente liegen in der Zeit vom 15. Mai 2023 bis am 13. Juni 2023 während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Eggiwil öffentlich auf.
Bestattungs- und Friedhofreglement, gültig ab 1. Juli 2023
Abfallreglement, gültig ab 1. Januar 2024
Gemäss Art. 21 der Gemeindeordnung (Organisationsreglement) können 70 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses schriftlich verlangen, dass die publizierten Reglemente der Gemeindeversammlung zur Behandlung unterbreitet werden. Das entsprechende Begehren ist bis spätestens am 13. Juni 2023 (Datum Poststempel, A-Post) an die Gemeindeverwaltung Eggiwil, Gemeinderat, Postfach 22, 3537 Eggiwil zu senden oder am Schalter der Gemeindeverwaltung abzugeben.
GEMEINDERAT EGGIWIL
Zusatzinformationen zum Abfallreglement
Die Grundgebühren, Sackgebühren und Markengebühren im Abfallwesen ändern sich nicht und bleiben weiterhin gleich. Es gibt keine Preisveränderung.
Das bisherige Abfallreglement war vom 30. Oktober 1992 und musste deshalb in erster Linie wegen den neusten rechtlichen Bestimmungen und Ausführungen angepasst werden.