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Öffentliche Mitwirkungsauflage

Anpassung Baureglement und Zonenplan

Umzonung ZPP 4 «Längmatt» in «Arbeitszone Längmatt» im Verfahren nach Art. 58ff BauG

 

Der Gemeinderat Eggiwil bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Anpassung des Baureglements und Zonenplans betreffend Umzonung der ZPP 4 «Längmatt» in die «Arbeitszone Längmatt» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

 

Die nachfolgenden Unterlagen liegen vom 3. März 2023 bis und mit 3. April 2023 in der Gemeindeverwaltung Eggiwil während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten (8-12Uhr+14-16.30Uhr) öffentlich auf und sind auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.eggiwil.ch / Aktuell einsehbar.

    Änderung Zonenplan 1:1'500
    Änderung Baureglement
    Erläuterungsbericht

Während der Mitwirkungsfrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind bis am Montag, 3. April 2023 (Datum Poststempel, A-Post) schriftlich und unterzeichnet an die Gemeindeverwaltung Eggiwil, Gemeinderat, Beisatzgasse 483a, 3537 Eggiwil, zu richten.

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Region Emmental