Die Gemeinde Eggiwil hat keine Verwendung für das gedeckte Wartehäuschen. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Häuschen zum Verkauf auszuschreiben bzw. anzubieten.
Falls Sie Interesse am gedeckten Buswartehäuschen haben, richten Sie bitte ein schriftliches Kaufangebot an die Gemeindeverwaltung Eggiwil, Gemeinderat, Beisatzgasse 483a/Postfach 22, 3537 Eggiwil.
Nach Zuschlag durch den Gemeinderat (dieser entscheidet endgültig) und Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises ist das gedeckte Buswartehäuschen auf eigene Kosten und ohne Gewähr seitens der Gemeinde innerhalb der vereinbarten Frist selber abzubauen und auf eigene Kosten abzutransportieren.
Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass eventuell erforderliche Baugenehmigungen vorliegen, damit das Wartehäuschen am neuen Ort wieder aufgestellt werden kann.
Der Abfallbehälter, das Betonfundament, der Stromkasten sowie die Beschriftungen an der Haltestelle gehören nicht zur Verkaufssache.
Detailpläne und Fotos
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