Die Angehörigen werden gebeten, die Frühjahrsbepflanzung noch vorzunehmen.
Bis zum 31. Mai 2025 können die Gräber, Grabmäler und Einfassungen abgeräumt werden. Nach dieser Frist wird über die Gräber entschädigungslos verfügt.
Nachträgliche Ansprüche können nicht mehr geltend gemacht werden.
Einladung zur Gedenkfeier
Aus Anlass der bevorstehenden Gräberaufhebung lädt die Kirchgemeinde Eggiwil am Samstag, 3. Mai 2025 um 13.30 Uhr herzlich zu einer Gedenkfeier auf den Friedhof Eggiwil mit anschliessendem
Gottesdienst in der Kirche Eggiwil ein.