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Umfrage zu einer möglichen Einführung von Verkehrszonen auf Gemeindestrassen oder in Quartieren

In sporadischen Abständen werden immer wieder Anfragen und Bedenken an den Gemeinderat herangetragen, dass auf gewissen Gemeinde- und Quartierstrassen (zu) schnell gefahren wird und die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg gefährdet ist.

Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die Einführung von möglichen Verkehrszonen gesamthaft betrachtet und diskutiert werden muss. 

Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen sind Verkehrsregimes, in denen die Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h bzw. 20km/h beschränkt ist. Die entsprechende Signalisation erfolgt nicht streckenweise, sondern als Zone. Massgebend sind die gesetzlichen Grundlagen gemäss Strassen-verkehrsgesetz (SR 741.01, SVG).

Entsprechend möchte der Gemeinderat von der Bevölkerung wissen, auf welchen Gemeindestrassenabschnitten allenfalls eine Verkehrszone vertieft geprüft werden sollte. Möglicherweise besteht auch der Wunsch, auf einzelnen Gemeinde- oder Quartierstrassen ein Einbahnregime oder eine Begegnungszone einzuführen. Diese Inputs wird der Gemeinderat zusammen mit der Infrastrukturkommission prüfen und weiterverfolgen. 

Wir bitten Sie, uns per E-Mail an info(at)eggiwil.ch mit dem Vermerk "Verkehrszonen" oder schriftlich an Gemeindeverwaltung Eggiwil, Gemeinderat, Beisatzgasse 483a, 3537 Eggiwil, mitzuteilen, auf welchen Abschnitten von Gemeinde- oder Quartierstrassen aus Ihrer Sicht eine Verkehrszone oder allenfalls ein Einbahnregime vertieft geprüft werden sollte. Wir bitten um folgende Angaben:

Name, Vorname, Strasse, Ort sowie eine Telefonnummer von Ihnen
Bezeichnung der Gemeindestrasse, Präzisierung welcher Abschnitt (bitte Plan beilegen)
Bezeichnung der Quartierstrasse (bitte Plan beilegen)
Mögliche Massnahme (zBsp. Tempo 30km/h / Tempo 20km/h=Begegnungszone)
Einbahnregime auf Gemeindestrasse, inkl. Regelung Verkehrsfluss (bitte Plan beilegen)
Weitere Anliegen oder Bemerkungen zum Thema Verkehrszonen auf Gemeindestrassen oder in Quartieren der Gemeinde Eggiwil

Anliegen und Wünsche zu Geschwindigkeitsanpassungen oder allfälligen Verkehrszonen auf Kantonsstrassen können mit dieser Umfrage leider nicht behandelt werden.

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