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Neue Schülertransportverordnung

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Eggiwil folgende neue Verordnung beschlossen hat:

Schülertransportverordnung

Die neue Verordnung tritt unter Vorbehalt allfälliger dagegen erhobener Beschwerden auf den 1. August 2025 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann jede in der Gemeinde Eggiwil stimmberechtigte Person innert 
30 Tagen seit dieser Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21,
3550 Langnau, Beschwerde erheben. 

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Region Emmental