Schülertransportverordnung
Die neue Verordnung tritt unter Vorbehalt allfälliger dagegen erhobener Beschwerden auf den 1. August 2025 in Kraft.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann jede in der Gemeinde Eggiwil stimmberechtigte Person innert
30 Tagen seit dieser Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21,
3550 Langnau, Beschwerde erheben.