Im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen (Amtsdauer 2027-2030) veröffentlicht der Gemeinderat diejenigen Namen, welche sich zur Wiederwahl für den Gemeinderat stellen.
wiederwählbar, bzw. zur Wiederwahl bereit | ||
Ja | Nein | |
| Gemeindepräsidentin | ||
| Bähler Lydia, Kapfschwand | X | |
| Mitglieder des Gemeinderates | ||
| Egli-Wicki Luzia, Unter Schönenwald | X | |
| Schär Fritz, Inner Innenberg | X | |
| Wüthrich Stefan, Mittlerberg | X | |
| Zaugg Lorenz, Ober Dornacker | X | |
Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Eggiwil erhalten hiermit Gelegenheit, entsprechende Wahlvorschläge bis spätestens am Mittwoch, 30. September 2026 (Poststempel A-Post oder Abgabe am Schalter der Gemeindeverwaltung bis spätestens um 16.30 Uhr) einzureichen.
Das Verfahren richtet sich nach Art. 52 ff der Gemeindeordnung vom 25. Mai 2018, gültig seit 1. Januar 2019 (Auszug):
- Bis spätestens am 31. Juli veröffentlicht der Gemeinderat im amtlichen Anzeiger die auf Jahresende ablaufenden Amtsdauern. Die Publikation hat die sich zur Wiederwahl Stellenden zu enthalten.
- Mindestens 10 Stimmberechtigte können bis spätestens am 30. September bei der Gemeindeschreiberei zuhanden der Gemeindeversammlung Wahlvorschläge einreichen; die Zahl der Vorschläge ist nicht begrenzt. Jeder Wahlvorschlag muss das schriftliche Einverständnis des Kandidaten enthalten. Die von der Gemeindeschreiberei zu führende Liste der Wahlvorschläge kann von jedermann eingesehen werden.
- Der Gemeinderat hat anschliessend die Möglichkeit, die Wahlvorschläge aus der Bevölkerung zu ergänzen; sind pro zu besetzende Stelle weniger Wahlvorschläge eingegangen, als Stellen zu besetzen sind, ist der Gemeinderat verpflichtet, mindestens so viele Vorschläge aufzustellen, als Stellen zu besetzen sind.
- Erreicht die Zahl der gültig Vorgeschlagenen gerade die Zahl der zu besetzenden Stellen, so erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagenen ohne Wahlverhandlung als gewählt.
- An der Gemeindeversammlung selbst können keine Wahlvorschläge mehr gemacht werden.
- Sämtliche Wahlvorschläge der Stimmberechtigten und des Gemeinderates sind spätestens 10 Tage vor der Gemeindeversammlung zu veröffentlichen.
Die Wahlvorschläge sind an die Gemeindeverwaltung Eggiwil, Gesamterneuerungswahlen, Beisatzgasse 483A, 3537 Eggiwil zu richten.
Auf der Gemeindeverwaltung können zu diesem Zweck entsprechende Formulare bezogen oder nachfolgend heruntergeladen werden.
Wahlvorschlag Gemeindepräsidentin / Gemeindepräsident
Wahlvorschlag Mitglied Gemeinderat

