Zudem soll den Anschlussgemeinden künftig ermöglicht werden, ihre Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines durchlässigen Schulmodells in Signau zur Schule zu schicken. Die Projektorgane, in welchen auch die Anschlussgemeinden und die Schulleitungen vertreten sind, haben ihre Arbeit aufgenommen.
Der Projektfahrplan stellt sich in groben Zügen wie folgt dar
• Bis 3. Quartal 2023: Klärung von Grundsatzfragen, Entwurf der Rechtsgrundlagen
• 4. Quartal 2023: Informationsveranstaltungen, Vernehmlassung bei allen Betroffenen
• Bis 2. Quartal 2024: Auswertung Vernehmlassungen, Anpassung Dokumente, Anträge zuhanden der Legislativen (Gemeinde Signau, Anschlussgemeinden, Sekundarschulverband), erste Diskussionen zum
durchlässigen Modell und zur betrieblichen Schulorganisation
• 3. Quartal 2024: Beschlüsse der Legislativen
• 3. und 4. Quartal 2024: Umsetzungsplanung, Grundsatzentscheide zum Modell und zur betrieblichen Schulorganisation
• 1. Quartal 2025: Umsetzung neue Schulstrukturen
• 1.8.2025: Aufnahme der Schultätigkeit im Rahmen des neuen Modells durch die Sitzgemeinde Signau
Der anstehenden Reform kommt sowohl für die involvierten Gemeinden wie auch für die näher Betroffenen in verschiedener Hinsicht grosse Bedeutung zu. Nicht zuletzt sind Neuerungen oft auch mit Ungewissheit verbunden. Anspruchsvoll ist auch das parallellaufende Bauprojekt «Campus». Die Projektorgane erachten es daher als wichtig, die verschiedenen Anspruchsgruppen in geeigneter Weise miteinzubeziehen.
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