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Schularzt

In den Gemeinden des Kantons Bern besteht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein schulärztlicher Dienst. Er überprüft die gesundheitlichen Verhältnisse an den öffentlichen und privaten Kindergärten und Schulen während der obligatorischen Schulzeit.

Der Gesundheitszustand der Kinder wird im Kindergarten vor dem Schuleintritt (KG 2) sowie in der 4. und 8. Klasse durch schulärztliche Untersuchungen überprüft.

Diese schulärztlichen Untersuchungen sind obligatorisch. Sie können entweder kostenlos beim Schularzt oder zu Lasten der Eltern bei der Hausärztin oder dem Hausarzt durchgeführt werden.

Nach erfolgter Untersuchung wird die Hausärztin oder der Hausarzt eine Bestätigung ausstellen.

Eine Woche vor der schulärztlichen Untersuchung sollte diese Bestätigung bei der Klassenlehrkraft vorliegen.

Falls am Tag der schulärztlichen Untersuchung keine Bestätigung vorliegt, wird der Schularzt die obligatorische Untersuchung vornehmen.

Zu den schulärztlichen Untersuchungen gehört auch die Kontrolle der durchgeführten Impfungen. Die Eltern werden darüber informiert, falls Impfungen zu tätigen sind.

Schularzt
Dr. med. Andreas Hugi
Schulstrasse
3537 Eggiwil 
Telefon 034 491 10 22

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