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Eltern - Absenzen

Absenzen

Kann ein Kind die Schule nicht besuchen, weil es zum Beispiel krank ist oder zum Arzt gehen muss, gelten diese Absenzen als entschuldigt. Bei langfristig planbaren Zahnarzt- und Kieferorthopädiebesuchen sind die Lehrkräfte froh, wenn diese Termine – soweit möglich – in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden. Die Eltern informieren die Klassenlehrperson rechtzeitig, bzw. im Voraus, sobald der Grund der Abwesenheit bekannt ist.

Freie Halbtage

Eltern können ihre Kinder während höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr vom Schulunterricht dispensieren. Die nicht bezogenen Halbtage sind nicht aufs nächste Schuljahr übertragbar. Wenn Eltern von diesem Recht Gebrauch machen wollen, haben sie die Klassenperson spätestens am Vorwerktag schriftlich, allenfalls telefonisch über die Absenz zu informieren; Gründe für die Abwesenheit müssen nicht angegeben werden.

Schnupperlehren

Schüler und Schülerinnen haben das Recht, während der Schulzeit bis zu einer Woche eine Schnupperlehre zu absolvieren. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson möglichst vier Wochen vor Beginn der Schnupperlehre. Bewilligung durch die Schulleitung.

Dispensationen

Dispensationen sind planbare, regelmässige oder länger dauernde Abwesenheiten vom Unterricht und fallen in den Zuständigkeitsbereich der Schulleitung. In solchen Fällen richten die Eltern ein schriftliches Gesuch via die Klassenlehrkraft an die Schulleitung. Das Gesuch ist spätestens 4 Wochen vor der geplanten Abwesenheit einzureichen. 
Ferienabwesenheiten ausserhalb der Schulferienzeitsind in Art. 4 der Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule geregelt. Bitte nehmen Sie rechtzeitig mit der Klassenlehrperson und der Schulleitung Kontakt auf.   

KUW

Kinder, die nicht am KUW teilnehmen, besuchen regulär den Unterricht nach Stundenplan.

Gesuchsformular für Dispensationen & geplante Absenzen

Formular Bezug freie Halbtage

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