Hundehaltung
Hundehaltung
Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter mit Wohnsitz in der Gemeinde Eggiwil, sofern ihr Hund älter ist als sechs Monate. Stichtag ist der 1. August. Die Hundetaxe beträgt Fr. 30.-- pro Hund.
Eine Befreiung erfolgt nur, wenn die Hundetaxe für das laufende Jahr bereits in einer anderen Gemeinde bezahlt wurde und dies belegt werden kann.
Neue Hundebesitzer werden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung Eggiwil, Finanzverwaltung zu melden.
Mutationen
Mutationen wie Adressänderungen, Halterwechsel und Todesfall sind bei AMICUS meldepflichtig.
Inkasso der Hundetaxe
Die Hundetaxe wird im August in Rechnung gestellt.Massgebend sind die Einträge in der Datenbank AMICUS.
AMICUS
Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde in der Datenbank registriert sein. Entsprechend werden die Hundehalter gebeten, sämtliche Änderungen dort mitzuteilen.
Ausbildungspflicht
Das bisherige nationale Obligatorium zum Besuch eines Kurses mit Sachkundenachweis (SKN) für Hundehaltende wurde aufgrund eines Parlamentsbeschlusses per 1. Januar 2017 aufgehoben. Da im Kanton Bern kein kantonales Kursobligatorium besteht, müssen Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Bern keinen Sachkundenachweise mehr absolvieren.
Haftpflichtversicherung
Das Abschliessen einer Haftpflichtversicherung zur Deckung für die Risiken der Hundehaltung ist für Hundehalterinnen und Hundehalter obligatorisch. Die Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung beträgt drei Millionen Franken.
Schutzimpfung
Die obligatorische Schutzimpfung der Hunde gegen Tollwut wurde abgeschafft. Seit Juli 2007 gelten neue Vorschriften für das Reisen mit Hund oder Katze. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Grenzübertritten jeweils die entsprechende Tollwutsituation zu beachten ist. Informationen zum Tollwutrisiko in den verschiedenen Ländern finden Sie im Internet unter www.bvet.admin.ch.
Hundehaltung, Finanzen